Interessante Ergänzung im Fach AWT zum Lernbereich Recht

Am Freitag, den 10. Mai 2013 erhielten die beiden 10. Klassen wichtige Informationen zum Jugendstrafrecht.

Die Sozialpädagogin P. Zwingel, vom Amt für Jugend und Familie, zeigte die unterschiedliche strafrechtliche Verantwortung nach dem jeweiligen Lebensalter auf und erklärte den Ablauf nach Erstattung einer Strafanzeige. Sie wies darauf hin, dass beim Jugendstrafrecht der Erziehungs-gedanke und nicht die Strafabsicht im Vordergrund steht.

Dies wird bei den möglichen Maßnahmen (Rechtsfolgen) nach einem Vergehen deutlich. Hier handelt es sich zunächst um Erziehungsmaßregeln/Weisungen wie z. B. Arbeitsstunden ableisten; Orte, Drogen, Alkohol meiden; soziale Trainingskurse besuchen usw.

Durch Bilder, beispielsweise aus einem Gerichtssaal oder von einer Arrestzelle, veranschaulichte Frau Zwingel ihren interessanten Vortrag.

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